4.4.3. Das Kantonale Steueramt weist in seiner Vernehmlassung zu Recht darauf hin, dass der Arrest hätte aufgehoben werden können, wenn der vollständige bzw. sicherzustellende Betrag aus dem Verkauf des Grundstücks Nr. aaa überwiesen worden wäre. Die sofortige und vorbehaltslose Sicherheitsleistung hinsichtlich der Arrestsumme berechtigt nämlich zur Einstellung des Arrestvollzugs (vgl. Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, a.a.O., Art. 170 N 18; Art. 277 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 [SchKG]). Im Weiteren macht das -6-