Mit E-Mail vom 9. Juli 2024 teilte das Kantonale Steueramt der Vertreterin mit, dass nichts gegen den Verkauf des genannten Grundstücks spreche. Die einzige Voraussetzung sei, dass der Kaufvertrag eine Klausel enthalte, wonach die Käuferschaft ca. CHF 1.2 Mio. direkt an das Kantonale Steueramt überweise. Sobald der unterschriebene Vertrag mit Zahlungsversprechen der Käuferschaft sowie der Bescheinigung des Notars vorliege, könne die Verfügungsbeschränkung auf dem Grundstück Nr. aaa aufgehoben werden.