4.4.2. Die Vertreterin teilte dem Kantonalen Steueramt mit E-Mail vom 3. Juli 2024 mit, dass die Gesuchstellerin das Grundstück Nr. aaa in B._____ verkaufen wolle, hierfür aufgrund des Steuerarrests jedoch dessen Zustimmung benötige. Das Kantonale Steueramt antwortete darauf mit E-Mail vom 4. Juli 2024, dass nach Zustellung der Banksaldi und deren Prüfung die Zustimmung für den Verkauf erteilt werden könne. Mit E-Mail vom 9. Juli 2024 teilte das Kantonale Steueramt der Vertreterin mit, dass nichts gegen den Verkauf des genannten Grundstücks spreche.