4.4. 4.4.1. Die Vertreterin der Gesuchstellerin (nachfolgend: Vertreterin) führt im Wiedererwägungsersuchen aus, dass alle Rechtsmittel und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ergriffen würden, um die Gesuchstellerin von diesem existenzgefährdenden Sicherungsarrest wieder befreien zu können. Andererseits würden selbstverständlich Wege und Möglichkeiten evaluiert, um in dieser verfahrenen Situation eine einvernehmliche Lösung mit dem Kantonalen Steueramt vereinbaren zu können.