4. Das Kantonale Steueramt teilte dem Spezialverwaltungsgericht am 22. Juli 2024 auf telefonische Anfrage hin mit, in den nächsten vier Wochen über das Wiedererwägungsersuchen zu entscheiden. 5. Das Kantonale Steueramt trat mit Entscheid vom 15. August 2024 auf das Wiedererwägungsersuchen der A._____ AG nicht ein. -3- 6. Mit Eingabe vom 26. August 2024 lässt die A._____ AG beantragen, dass das vorliegende Verfahren abzuschreiben sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Kantonalen Steueramtes.