2) Der Beschwerdegegnerin ist für die Behandlung des Wiedererwägungsersuchen eine angemessen kurze Bearbeitungsfrist nach Massgabe des Gerichts anzusetzen, bei deren Verletzung die beiden Sicherstellungsverfügungen (Direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperioden 2021, 2022 und 2023) der Beschwerdegegnerin vom 25. April 2024 von Amtes wegen aufzuheben sind; 3) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."