Diese Aussage habe sie damals in falscher Sicherheit gewogen und die Notwendigkeit einer teuren externen Prüfung zurückgestuft. Die teilweise Gutheissung der Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 mit Annahme eines auf 12 Monate reduzierten Steuersatzes für die Kapitalnachzahlung habe jedoch ihr schlechtes Bauchgefühl bestätigt.