4.5.6. Die SVA Aargau (Invalidenversicherung) bestätigte der Rekurrentin mit Schreiben vom 29. Dezember 2023, dass sie mit einem IV-Grad von 55 % Anspruch auf eine halbe Invalidenrente habe; die Mitteilung vom 15. August 2018 habe weiterhin ihre Gültigkeit. 4.5.7. Die Rekurrentin reichte eine Kopie ihres bis am 31. Dezember 2024 gültigen IV-Ausweises ein. -8-