Bis heute und wahrscheinlich auch in weiterer Zukunft wird A._____ die Arbeitsleistung nicht steigern können. Die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit ist durch die Folgen einer Borrelieninfektion aufgetreten." 4.5.4. Die Invalidenversicherung sprach der Rekurrentin mit Verfügung vom tt.mm. 2015 ab dem 1. April 2013 bis auf weiteres bei einem IV-Grad von 50 % eine halbe Invalidenrente zu. 4.5.5. Die H._____ AG entschied mit Verfügung vom tt.mm. 2018, dass die Rekurrentin bei einem Invaliditätsgrad von 45 % ab dem 1. September 2017 Anspruch auf eine monatliche Invalidenrente habe.