Voraussetzungen, doppelt so viel Schlaf und Zeit. Im Veranlagungszeitpunkt der Kantons- und Gemeindesteuern 2014 am 27. April 2016 habe sie bereits im Krisenmodus gearbeitet, da ihr von der Arbeitgeberin, G._____ AG, die Kündigung in Aussicht gestellt worden sei. Im Februar 2016 habe sie eine Weiterbildung (CAS […]) begonnen und im Sommer 2016 habe sie zugunsten eines neuen Kundenauftrags auf eine bereits gebuchte Ferienwoche verzichtet, was ihren Job für weitere eineinhalb Jahr gerettet habe. Zur Einhaltung einer 30-tägigen Amtsfrist müsse sie sämtliche verfügbaren Ressourcen fokussieren und alles andere stehen und liegen lassen. Das sei nicht in jeder Lebenssituation möglich.