5. Den Einspracheentscheid vom 17. Oktober 2023 (Zustellung am 22. November 2023) hat A._____ mit, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, rechtzeitigem Rekurs vom 4. Januar 2024 (persönliche Übergabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt die folgenden Begehren: -3-