2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 175.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 775.00, zu 30 % mit CHF 232.50, unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten das Kantonale Steueramt die Gemeinde Q._____, Abteilung Steuern Rechtsmittelbelehrung