7. 7.1. Das Reinvermögen gemäss Veranlagungsdetails von CHF 385'911.00 ist somit um CHF 161'360.00 auf CHF 224'551.00 herabzusetzen. Zufolge steuerfreier Beträge von CHF 236'000.00 (vgl. § 54 Abs. 1 lit. a und c StG; Veranlagungsdetails) resultiert ein steuerbares Vermögen von CHF 0.00. 7.2. Das steuerbare Einkommen gemäss Veranlagungsverfügung ist demzufolge von CHF 31'719.00 um CHF 2'348.00 auf CHF 29'371.00 herabzusetzen. 7.3. In teilweiser Gutheissung des Rekurses werden das steuerbare Einkommen auf CHF 29'300.00 und das steuerbare Vermögen auf CHF 0.00 festgesetzt.