vorliegen und das Treugut im Vertrag genau umschrieben sein. Im Weiteren dürfen dem Treuhänder keine Risiken erwachsen und soll dieser vom Treugeber eine Entschädigung erhalten. Schliesslich muss das Treugut in der Bilanz des Treuhänders klar als solches ersichtlich sein, und über das Treugut sowie die Ansprüche und Verpflichtungen des Treugebers sind in der Buchhaltung des Treuhänders besondere Konten zu eröffnen und zu führen. Das Merkblatt "Treuhandverhältnisse" ESTV ist für Gerichte zwar nicht verbindlich. Da dieses jedoch das materielle Recht präzisiert und Gewähr für eine einheitliche und gleiche Rechtsanwendung bietet, weichen Gerichte in der Regel nicht davon ab