5.2.3. Aus den Bestätigungen der H._____ und der K._____ vom 16. August 2023 geht hervor, dass es sich bei den vorgenannten zwölf Konten (E. 2.1.) um Gemeinschaftskonten handelt. Betreffend jene bei der H._____ ergibt sich dies explizit aus der Bestätigung, wonach die aufgeführten Konten gemeinsam vom Rekurrenten als Hauptinhaber ("Primary Holder") sowie dessen Vater als Mitinhaber ("Joint Holder") gehalten werden / wurden ("are / were maintained jointly by A._____ and C._____) mit der - 11 -