2.3. 2.3.1. Die Rekurrenten liessen im Veranlagungsverfahren 2021 ein Schreiben vom 14. Februar 2023 mit dem Titel "Ergänzung / Nachtrag zur Steuererklärung 2020-2021" einreichen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kantonsund Gemeindesteuern 2020 bereits rechtskräftig veranlagt (vgl. die definitive Steuerveranlagung 2020 vom 22. Juli 2021). Im Schreiben vom 14. Februar 2023 wird ausgeführt, dass der Vater des Rekurrenten (C._____) in Indien wohne, verwitwet, pflegebedürftig und auf die Unterstützung des Rekurrenten in verschiedenen Belangen angewiesen sei. In -6-