5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ und B._____ haben keine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Die Rekurrenten deklarierten in ihrer Steuererklärung 2021 Bank- und Postguthaben mit Steuerwerten von insgesamt CHF 375'454.00 und Erträgen von CHF 7'005.63, worunter die folgenden Positionen (Steuerwerte: CHF 322'720.00; Erträge: CHF 4'696.00):