1. Mit Verfügung vom 22. September 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 31'700.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 149'000.00 veranlagt. Dabei wurden, in Abweichung von einem nach der eingereichten Steuererklärung gestellten Antrag, zwölf im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklarierte Positionen (zwei Bankkonten und zehn Festgeldanlagen bei indischen Banken) mit einem Steuerwert von insgesamt CHF 322'720.00 und Erträgen von CHF 4'696.00 berücksichtigt.