Es könne sodann willkürfrei angenommen werden, dass die langjährige treue Mitarbeit sich im Wert des Unternehmens niedergeschlagen habe und die Zuwendung eine Gegenleistung dafür bilde. "Die Annahme, der wirtschaftliche Eigentümer des Unternehmens, dem dieser Wert schliesslich zugeflossen ist, habe die ehemaligen Mitarbeiter mit der Zuwendung an diesem Wert partizipieren lassen wollen, liegt in der Tat nahe." Es ist damit von einer – wie ein "Quasi- Bonus" – einkommenssteuerpflichtigen Belohnung des Rekurrenten auszugehen.