2021 mit "Schenkung an Dich" betitelt wurde, ergibt sich daraus rein grammatikalisch ("Zusammenarbeit") die Kausalität zwischen Zuwendung und Tätigkeit. Das Bundesgericht hat denn auch im Urteil vom 15. März 2019 (2_C 703/2017), Erw. 3.3.5, festgehalten, dass durch den Verkauf der Aktionär den Wert des Unternehmens realisiert habe. Es könne sodann willkürfrei angenommen werden, dass die langjährige treue Mitarbeit sich im Wert des Unternehmens niedergeschlagen habe und die Zuwendung eine Gegenleistung dafür bilde.