Jedoch war für die Bewertung der Aktien und damit für die Kaufpreisbestimmung der Beteiligung aus der Sicht des Hauptaktionärs H._____ offensichtlich die andauernd gute Arbeitsleistung des Rekurrenten mitentscheidend. Mit der Bestätigung vom tt.mm. 2021 wird dies von H._____ klar zum Ausdruck gebracht, indem die "jahrelange sehr gut Zusammenarbeit" und die "Anerkennung der Zusammenarbeit" ausdrücklich genannt werden und damit offensichtlich Motiv für die Zuwendung von CHF 50'000.00 waren. Auch wenn das Schreiben vom tt.mm. 2021 mit "Schenkung an Dich" betitelt wurde, ergibt sich daraus rein grammatikalisch ("Zusammenarbeit") die Kausalität zwischen Zuwendung und Tätigkeit.