aus. Zwar hatte der Rekurrent gleich wie H._____ auch aufgrund seiner Aktionärsstellung ein Interesse daran, den Unternehmenswert und damit den Wert der Beteiligung durch gute unternehmerische Entscheide im Verwaltungsrat zu steigern. Für den entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg wurde der Rekurrent als mitarbeitender Aktionär aber mit Dividenden abgefunden, so gerade im Jahr 2021 mit einem [...]-igen Anteil an der im Kaufvertrag vom tt.mm. 2021 vereinbarten Dividende von CHF 300'000.00 ([...]). Insofern kann die Zuwendung von H._____ nicht mit der – als Mitaktionär ohnehin nicht massgeblichen – Aktionärsstellung in Zusammenhang gebracht werden.