6.5. Entgegen der Auffassung des Rekurrenten schliesst die Beteiligung an der Arbeitgeberin als Mitaktionär aber keinesfalls den in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung für die Einkommensqualifikation verlangten direkten Zusammenhang zwischen der Leistung, die der Steuerpflichtige von Dritten erhält, und seiner Tätigkeit ("Leistung als Folge der Tätigkeit")