6.4. Zwischen H._____ und dem Rekurrenten bestanden klare wirtschaftliche Verflechtungen. H._____ war einerseits der Vorgesetzte des Rekurrenten bei der K._____ AG, anderseits waren H._____ Hauptaktionär und der Rekurrent Mitaktionär der K._____ AG. Der Rekurrent war zudem vom tt.mm. 2012 bis zum tt.mm. 2022 Mitglied des Verwaltungsrates, H._____ im gleichen Zeitraum Präsident des Verwaltungsrates. Ab dem tt.mm. 2022 bis heute fungiert der Rekurrent als Delegierter des Verwaltungsrates (Internet-Auszug aus dem Handelsregister vom 30. September 2025). Eine klare wirtschaftliche Verbindung zwischen der K._____ AG, H._____ und dem Rekurrenten ist damit im Jahr 2021 manifest.