6.3. Gegen einen massgeblichen Bezug zum Arbeitsverhältnis und für die Annahme einer Schenkung sprechen die offenbar bestehenden persönlichen Beziehungen zum Rekurrenten. Doch lässt sich daraus – wie nachfolgend gezeigt wird – nicht auf einen vom Arbeitsverhältnis unabhängigen Schenkungswillen schliessen. Es finden sich in den Akten denn auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Zahlung auch dann erbracht worden wäre, wenn der Empfänger nicht in einem Arbeitsverhältnis zur K._____ AG gestanden hätte.