6. 6.1. Es ist unbestritten, dass H._____ (als natürliche Person) gegenüber den Rekurrenten nie direkt Arbeitgeberstellung hatte. Der Rekurrent stand im Jahr 2021 bei der K._____ AG in einem Arbeitsverhältnis. Jedoch handelte H._____ gegenüber dem Rekurrenten auch nicht als unbekannter Dritter. 6.2. Es steht auch fest, dass die Zahlung von CHF 50'000.00 durch H._____ freiwillig erfolgte. Da die Zahlung durch H._____ (und nicht durch die Gesellschaft) vorgenommen wurde, wurde – entgegen der Darstellung im - 14 -