Den langjährigen und erfolgreichen Geschäftsführer, dem er schon früher eine Beteiligung in Aussicht gestellt hatte, beteiligte er am Gewinn, indem er diesem vor dem Verkauf des Betriebs ein Aktienpaket zu einem Vorzugspreis übertrug. Dabei verhinderten entsprechende Nebenbestimmungen, dass der Geschäftsführer aus seinen Aktien anders als durch gemeinsamen Verkauf mit dem Hauptaktionär einen Gewinn er-zie- len konnte. Für die Qualifikation