Im genannten VGE vom 29. März 2007 hat das Verwaltungsgericht Erwerbseinkommen bei folgendem Sachverhalt bejaht: Der Alleinaktionär beabsichtigte, 'seinen' Industriebetrieb in Form einer Aktiengesellschaft zu verkaufen. Den langjährigen und erfolgreichen Geschäftsführer, dem er schon früher eine Beteiligung in Aussicht gestellt hatte, beteiligte er am Gewinn, indem er diesem vor dem Verkauf des Betriebs ein Aktienpaket zu einem Vorzugspreis übertrug.