Mit der Aktenergänzung vom 21. August 2023 wurde im Veranlagungsverfahren um Einreichung einer "Vereinbarung betreffend die Zahlung von CHF 50'000 von H._____" ersucht. Dazu nahm der Rekurrent mit E-Mail vom 30. August 2023 Stellung und verneinte das Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung. Mit der Aktenergänzung vom 2. November 2023 ersuchte das Gemeindesteueramt Q._____ um "Begründung sowie Nachweis, weshalb es sich bei den CHF 50'000 um eine Schenkung handeln soll." Diese Anfrage war auf das Motiv für die Zahlung ausgerichtet -9-