3. 3.1. 3.1.1. Die Rekurrenten haben geltend machen lassen, die Vorinstanz habe die Gründe für die Zahlung von CHF 50'000.00 gar nicht untersucht. Das Gemeindesteueramt Q._____ hat auf die Aktenergänzungen im Veranlagungsverfahren vom 21. August 2023 und im Einspracheverfahren vom 2. November 2023 verwiesen. -8-