2.7. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die von H._____ an den Rekurrenten geleistete Zahlung von CHF 50'000.00 mit der Schenkungssteuer oder mit der Einkommenssteuer zu erfassen ist. Dabei ist vorab festzuhalten, dass die kumulierte Erfassung der Zahlung mit der Schenkungssteuer (Veranlagungsverfügung vom 3. Juni 2023) und mit der Einkommenssteuer (angefochtener Einspracheentscheid) nicht möglich ist. Je nach Ergebnis fehlt einer Veranlagungsbehörde die Zuständigkeit.