2.6. In der Replik wurde von den Rekurrenten ausgeführt, es treffe zwar zu, dass spontan eine korrigierte Steuererklärung 2021 mit Deklaration der Schenkung eingereicht worden sei. Diese Berichtigung sei aber knapp ein Jahr vor der Veranlagungsverfügung erfolgt. Eine Relevanz ergebe sich daraus für das Verfahren nicht.