2.5. 2.5.1. In seiner Vernehmlassung hat das KStA auf den angefochtenen Einspracheentscheid und die Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes Q._____ verwiesen. -7- 2.5.2. Das Gemeindesteueramt Q._____ hielt fest, dass die Zahlung von CHF 50'000.00 von den Rekurrenten erst in einer zweiten, korrigierten Steuererklärung deklariert worden sei. Es bestehe ein kausaler Zusammenhang zwischen der geleisteten Arbeit und der Zahlung von CHF 50'000.00. Eine persönliche Beziehung habe nicht im Vordergrund gestanden. Es seien Abklärungen zum Grund der Zahlung getroffen worden.