2.4. Mit Rekurs wurde geltend gemacht, der Rekurrent habe vor und nach dem Kaufvertrag vom tt.mm. 2021 zwischen H._____, N._____ und O._____ als Verkäufer und der L._____ AG als Käuferin [...] der Aktien der K._____ AG/C._____ gehalten. Die Zahlung von CHF 50'000.00 durch H._____ sei als Dank und Anerkennung der guten Zusammenarbeit bezahlt worden. Die CHF 50'000.00 seien vom KStA mit Verfügung vom 6. Juni 2023 mit einer Schenkungssteuer von CHF 6'000.00 belegt worden. Die Steuerkommission habe dagegen eine Einkommenssteuer auf der Schenkung erhoben.