2.2. Die Steuerkommission Q._____ erfasste die von H._____ an den Rekurrenten überwiesenen CHF 50'000.00 als "Weitere Einkünfte". Zur Begründung wurde in den "Bemerkungen zur Steuerveranlagung" angegeben: "Aufgrund des Sachverhalts (Zahlung von Arbeitgeber an Arbeitnehmer) kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei dieser Zahlung nicht um eine Schenkung handelt." -5-