2.1.3. Mit Schreiben vom 21. August 2023 forderte das Gemeindesteueramt Q._____ die Rekurrenten auf, eine "Vereinbarung betreffend die Zahlung von CHF 50'000 von H._____" einzureichen. 2.1.4. Der Rekurrent teilte darauf mit E-Mail vom 30. August 2023 mit, dass keine schriftliche Vereinbarung betreffend Schenkung bestehe. Die Zahlung von CHF 50'000.00 sei ebenso vom Schenker H._____ als "Schenkung" angegeben worden. Der Rekurrent gab weiter an, er habe vom Steueramt S._____ ein Schreiben erhalten, "in welchem ich den Erhalt des Geldes bestätigt habe." Falls eine schriftliche Vereinbarung benötigt werde, "werde ich diese gerne mit der Hilfe von H._____ erstellen und Ihnen zukommen lassen."