1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. 2.1.1. Mit der Steuererklärung 2021 (Druckdatum: 10. Oktober 2022) deklarierten die Rekurrenten eine Schenkung an "D._____" von CHF 5'000.00. Eine Schenkung von CHF 50'000.00 von H._____ wurde nicht erwähnt. 2.1.2. Die CHF 50'000.00 wurden von den Rekurrenten mit der korrigierten Steuererklärung 2021 (Druckdatum 1. November 2022) als "Schenkung" deklariert.