Wir beantragen auf die Aufrechnung von CHF 50'000 zu verzichten und als Schenkung zu akzeptieren, wie dies auch ordentlich bei der Steuererklärung deklariert wurde." 3. Mit Entscheid vom 23. Mai 2024 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 23. Mai 2024 (Zustellung am 28. Mai 2024) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 27. Juni 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen das: "Rechtsbegehren: