Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 422'900.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Die als Schenkung von H._____ deklarierten CHF 50'000.00 wurden als "Übrige Einkünfte" der Einkommenssteuer unterworfen. 2. Gegen die Verfügung vom 17. Oktober 2023 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 24. Oktober 2023 Einsprache erheben mit dem "Antrag