4.2.5. Der Vertreter führt richtig aus, dass Assistenzkosten als behinderungsbedingte Kosten abzugsfähig sind. Allerdings muss auch diese Art von Kosten in kausalem Zusammenhang zur Behinderung stehen. Daran fehlt es bei den geltend gemachten Anwalts- und Verfahrenskosten (E. 4.2.4.).