4.2.4. In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde hauptsächlich die willkürliche Bewertung der Masterarbeit hinsichtlich Themaverfehlung, Bezüge zur Fragestellung, zum wissenschaftsorientierten Arbeiten und zum eigenen Beitrag sowie hinsichtlich Plagiatsverdachts gerügt. Ein diskriminierendes Verhalten aufgrund der Behinderung der Rekurrentin wurde zwar ebenfalls vorgebracht, jedoch fielen die Ausführungen hierzu deutlich kürzer aus als bezüglich der willkürlichen Bewertung.