3.3.4. Im KS Nr. 11 Ziff. 4.3 werden verschiedene Kategorien behinderungsbedingter Kosten aufgeführt. Als Assistenzkosten abzugsfähig sind die Kosten der behinderungsbedingt notwendigen, ambulanten Pflege (Be- handlungs- und Grundpflege), Betreuung und Begleitung, die im Zusammenhang mit der Vornahme alltäglicher Verrichtungen, der Pflege angemessener sozialer Kontakte, der Fortbewegung und der Aus- und Weiterbildung anfallen, sowie die Kosten behinderungsbedingt notwendiger Überwachung. Unwesentlich ist dabei, wer diese Assistenzleistungen erbringt (Spitexorganisationen, private Pflegekräfte, Assistenten, Entlastungsdienste etc.).