3.2.4. Weiter gelten für behinderungsbedingte Kosten dieselben Einschränkungen, die auch sonst für anorganische Abzüge zur Anwendung kommen: Diesen allgemeinen Abzügen kommt Ausnahmecharakter zu, weshalb ihre Rechtsgrundlagen restriktiv zu handhaben sind. Da die den Abzug begründenden Tatsachen sich steuermindernd auswirken, sind sie von der steuerpflichtigen Person nachzuweisen (Bundesgerichtsurteil vom 31. Januar 2023 [9C_635/2022] E. 2.2.3. m.w.H.).