3. Am 30. April 2024 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 30. April 2024 reduzierte die Steuerkommission Q._____ das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung der Einsprache auf CHF 43'800.00. 5. Den Einspracheentscheid vom 30. April 2024 (Zustellung am 31. Mai 2024) liess A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 27. Juni 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Das steuerbare Einkommen sei auf CHF 31'139.00 zu reduzieren. Das steuerbare Vermögen sei unverändert mit CHF 103'000.00 festzulegen.