1. Mit Verfügung vom 18. Juli 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 47'200.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 103'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem die geltend gemachten behinderungsbedingten Kosten von CHF 12'661.00 nicht zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 18. Juli 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 14. August 2023 Einsprache und stellte folgende Anträge: