5.3. In den Veranlagungsverfügungen ist als Erwerbsdatum der 1. Januar 1900 angegeben. Ein entsprechender Kaufvertrag mit dem Vater der Rekurrenten als Käufer der Liegenschaft Q._____ / aaa befindet sich nicht bei den Akten. Im Einspracheentscheid wird ausgeführt, dass gemäss internen Abklärungen durch die Steuerbehörde keine aktenkundigen Anlagekosten (z.B. Liquidationsabrechnung etc.) vorliegen würden. Die Parteien sind sich dahingehend einig, dass bei der Erbteilung im Jahr 1991 eine Besitzdauer von über 30 Jahren gegeben war. Gemäss einer E-Mail des Rekurrenten vom 18. September 2023 betrug die Besitzdauer der Liegenschaft Q._____ / aaa bei der Erbteilung 50 Jahre.