2.2. Mit den Verfügungen vom 23. November 2023 veranlagte die Steuerkommission Q._____ die Rekurrenten für einen im Jahr 2022 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von je CHF 23'344.00 bei einer Besitzdauer von 100 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von je CHF 1'167.00. Diesen Veranlagungen liegen ein anteilsmässiger Veräusserungserlös von CHF 27'250.00 (1/4 von CHF 109'000.00), ein anteilsmässiger Erwerbspreis von CHF 3'693.00 (1/4 von CHF 14'770.00) sowie anteilsmässige Aufwendungen von CHF 213.00 (1/4 von CHF 850.00) zugrunde.