5. Die Einspracheentscheide vom 2. Mai 2024 (Zustellungen am 10. Juni 2024) hat A._____ in eigener Sache sowie als Vertreter von B._____, C._____ und D._____ mit rechtzeitigen Rekursen vom 26. Juni 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt folgenden Antrag: "Die angefochtenen Einsprache-Entscheide betr. Parzelle Nr. aaa vom 2. Mai 2024 und die Veranlagungsverfügungen vom 12. September 2023 (recte: 23. November 2023) sind unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben." -3-