Die ausnahmsweise Heilung des festgestellten Mangels fällt ausser Betracht. Zwar bestand zwischen dem Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt P._____ ein schriftlicher Kontakt im Veranlagungsverfahren. Dies ersetzt jedoch nicht die grundsätzlich erforderliche Mahnung. Auch Rekurrenten, mit denen man im Austausch steht und die gegebenenfalls weitere (ungeeignete) Unterlagen beibringen, sind zu mahnen, bevor zur Ermessensveranlagung geschritten wird.