Die Ausgaben für Kleidung seien in geschäftlich genutzte Kleider geflossen. Ein Einkommensmanko habe in der Steuerperiode 2020 nicht bestanden, zumal er keine Schulden von CHF 15'000.00 zurückbezahlt und für seinen Lebensunterhalt deutlich weniger als CHF 25'000.00 ausgegeben habe. Richtig sei, dass er von seiner Mutter monatlich CHF 800.00 für seinen Lebensunterhalt erhalten habe. Insgesamt könne es nicht sein, dass ausgerechnet im Jahr des coronabedingten Lockdowns eine derart hohe Aufrechnung erfolge. Dies gelte umso mehr, als er seine Buchhaltung in professionelle Hände gegeben habe.